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Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld

Die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld werden bis Ende Juni 2023 verlängert. Eine neue Weisung erläutert die Regelungen.

Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen.  

Folgende Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld werden somit bis zum 30. Juni 2023 verlängert: 

  • Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf 10 Prozent (mit mindestens 10 Prozent Entgeltausfall), 

  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit, 

  • Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit. 

Die Bundesagentur für Arbeit hat vor diesem Hintergrund eine neue Weisung 202212024  "Kurzarbeitergeld - Verlängerung der Zugangserleichterungen" veröffentlicht, der interessierte Betriebe Weiteres zu diesem Thema entnehmen können.

 

Stand: 11. Januar 2023